Anlagen in und an Gewässern

Alle Anlagen, die in der Nähe von Gewässern errichtet werden sollen, wie z. B. Brücken, Stege, Gewässerkreuzungen usw., sind gemäß § 22 Landeswassergesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag nach § 22 LWG NRW (siehe rechts),
  • formloses Antragsschreiben,
  • Erläuterungsbericht mit hydraulischer Berechnung,
  • Übersichtsplan, Lagepläne sowie Längs- und Querprofile.

Der genaue Umfang der vorzulegenden Unterlagen sollte vor Antragstellung abgestimmt werden.

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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach §22 Landeswassergesetz NRW

Kontakt

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