Anlagen in und an Gewässern
Alle Anlagen, die in der Nähe von Gewässern errichtet werden sollen, wie z. B. Brücken, Stege, Gewässerkreuzungen usw., sind gemäß § 22 Landeswassergesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag nach § 22 LWG NRW (siehe rechts),
- formloses Antragsschreiben,
- Erläuterungsbericht mit hydraulischer Berechnung,
- Übersichtsplan, Lagepläne sowie Längs- und Querprofile.
Der genaue Umfang der vorzulegenden Unterlagen sollte vor Antragstellung abgestimmt werden.
Downloads
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach §22 Landeswassergesetz NRW
Kontakt
Reichshof, Waldbröl
Peter Küster
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Wiehl
Jascha Hartmann