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Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichungsdatum: 2010-05-26

Allgemeinverfügung (§ 35 Abs. 3 GGVSEB)

Wappen des Oberbergischen Kreises 
Allgemeinverfügung

zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Oberbergischen Kreises 

 

 

Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) in der jeweils geltenden Fassung, wird hiermit bestimmt: