Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungsdatum: 2010-05-26
Allgemeinverfügung (§ 35 Abs. 3 GGVSEB)
Allgemeinverfügung
zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) in der jeweils geltenden Fassung, wird hiermit bestimmt: