Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-27
Aufsichtsbehördliche Genehmigung Abwasserverband Hommerich
Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Änderung der
Verbandssatzung des Abwasserverbandes Hommerich
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Hommerich hat in ihrer Sitzung vom 21.12.2011 folgende Änderungen der Verbandssatzung beschlossen:
§ 15 Abs. 1
Der Vorstand besteht beim Abwasserverband Hommerich nur aus dem Verbandsvorsteher. Dieser hat einen Stellvertreter.
Verbandsvorsteher sollte der jeweilige hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde Lindlar sein;
für den Fall, dass der hauptamtliche Bürgermeister nicht Verbandsvorsteher ist, ist er beratendes Mitglied in der Verbandsversammlung. Stellvertreter sollte sein Allgemeiner Vertreter im Amt (vgl. § 68 GO NW) oder ein vom Bürgermeister vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde Lindlar sein.
Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre analog den Wahlvorschriften für hauptamtliche Bürgermeister. Dies gilt sowohl für den Verbandsvorsteher als auch für seinen Stellvertreter.
Gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.2.1991 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit die Satzungsänderung aufsichtsbehördlich genehmigt.
Aktenzeichen: 67-36-10-20-BII
Gummersbach, den 25.01.2012
Der Landrat als
Untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez.
Hagen Jobi