Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichungsdatum: 2021-01-13

Gültigkeit der Wahl


Gültigkeit der Wahl
 

Gemäß § 65 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit vereinfacht öffentlich bekannt gemacht:

Der Kreisausschuss des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 im Rahmen einer Delegation gemäß § 50 Abs. 4 Kreisordnung (KrO) NRW einstimmig sowohl die Gültigkeit der Kreistags- als auch der Landratswahl vom 13.09.2020 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) festgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 41 KWahlG gegen diesen Beschluss binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden kann. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zu erklären.

 

gez.
Jochen Hagt
-Kreiswahlleiter-