Amt 30 - Rechtsamt
Das Rechtsamt (Amt 30) ist dem Dezernat I zugeordnet. Das Rechtsamt ist als Querschnittsamt tätig: Aus allen Bereichen der Kreisverwaltung werden hier Fälle und Anfragen bearbeitet.
Unsere Aufgaben
Im Rechtsamt werden die Rechtsangelegenheiten der Kreisverwaltung bearbeitet. Hier werden die gerichtlichen Verfahren für die Kreisverwaltung geführt und die Führungsebene sowie die Fachämter juristisch beraten.
Rechtsangelegenheiten
Das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, umfasst eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die häufig durch den Gesetzgeber geändert werden. Auch die Rechtsprechung hierzu entwickelt sich ständig. Aus diesem Grund beschäftigt der Oberbergische Kreis mehrere auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Juristinnen und Juristen, die nicht nur die Gerichtsverfahren insbesondere vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten führen, sondern auch die Fachämter in juristischen Fragen beraten, damit dort rechtssichere Entscheidungen für die Bürger getroffen werden. Referendarinnen und Referendare sowie Studierende werden im Rahmen ihrer Ausbildung von den Juristinnen und Juristen des Rechtsamtes betreut.
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben ist eine Rechtsberatung für die Bürger durch das Rechtsamt nicht zulässig.
Unsere Ziele für Sie
Durch die qualifizierte Begleitung der Arbeit der Fachämter des Oberbergischen Kreises in juristischen Fragen sollen Sie möglichst rechtssichere Bescheide erhalten.
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