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Amt 67 - Umweltamt

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Bremen, Sabine
Sabine Bremen, Amtsleitung

Das Umweltamt (Amt 67) ist dem Dezernat IV zugeordnet.

Unsere Aufgaben
 

Umweltschutz-Gewässer:

Gewerbliche Wasserwirtschaft (Untere Wasserbehörde)

  • Erlaubnisse, Genehmigung und Überwachung von betrieblichen Gewässerbenutzungen (z. B. Einleitungen oder Entnahmen), Indirekteinleitungen, Abwasserbehandlungsanlagen und Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
  •  Bearbeitung von Schadensfällen und Missstandsmeldungen
  • Genehmigung und Überwachung von Abgrabungen (Steinbrüche)
  • Genehmigung von gewerblichen Bohrungen (z.B. zur Erdwärmenutzung oder Grundwasserförderung)
  • Überwachung von gewerblichen und privaten Heizölverbraucheranlagen

 
Privater und kommunaler Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde)

  • Genehmigung und Überwachung von Gewässerausbaumaßnahmen, Anlagen in und an Gewässern, Maßnahmen in Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, kommunalen und privaten Kläranlagen sowie Stau- und Teichanlagen, landwirtschaftlichen Gewässernutzungen
  • Genehmigung und Überwachung der kommunalen und
  • privaten Schmutz- und Niederschlagswassereinleitungen
  • Genehmigung von privaten und kommunalen Bohrungen (z. B. zur Erdwärmenutzung oder Grundwasserförderung)

 
Umweltschutz-Allgemein:

Immissionsschutz (Untere Immissionsschutzbehörde)

  • Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterfallen, weil sie auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen
  • Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen, die im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich verursacht werden
  • Erarbeitung immissionsschutzrechtlicher Stellungnahmen in Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren

 
Naturschutz und Artenschutz (Untere Naturschutzbehörde)

  • Umsetzung der Eingriffsregelung gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) bei Flächeninanspruchnahme im Außenbereich
  • Überwachung der Schutzgebietsfestsetzungen entsprechend der Landschaftspläne und Verordnungen sowie Erteilung von Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen von den Verboten
  • Betreuung und Pflege der Naturdenkmale
  • Ausgabe von Reitkennzeichen
  • Überwachung von Haltung, Besitz und Handel geschützter Arten (Meldepflicht, Kennzeichnung, Vermarktung)
  • Schutz heimischer wildlebender Pflanzen und Tiere; ggf. Erteilung von Befreiungen oder Ausnahmen von Zugriffsverboten
  • Prüfung artenschutzrechtlicher Belange in Genehmigungsverfahren

 
​​​​Bodenschutz (Untere Bodenschutzbehörde)

  • Erhaltung natürlicher Böden
  • Ermittlungen zu Bodenbelastungen und Bodenfunktionen
  • Bodenschutzrechtliche Stellungnahmen und Bewertungen
  • Erfassung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten
  • Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächenkataster
  • Fachliche Begleitung der Reaktivierung gewerblichindustrieller Brachflächen für eine erneute Nutzung

 
Abfallwirtschaft (Untere Abfallwirtschaftsbehörde)

  • Überwachung der Abfallentsorgung (insbesondere bei gefährlichen Abfällen) aus dem gewerblichen Bereich
  • Ordnungs- und bußgeldrechtliches Einschreiten bei illegaler Abfallentsorgung aus dem privaten Bereich (z. B. wilde Müllkippen)
  • Genehmigung und Überwachung von Erddeponien
  • Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
  • Bearbeitung von Anzeigen für Sammlungen aus privaten Haushaltungen (z. B. Altmetalle und Alttextilien)

Unsere Leistungen in Zahlen

 

Wir kümmern uns unter anderem um ca.:

  • 5.000 Betriebe mit wasserrechtlicher Relevanz
  • 140 BImSchG-Anlagen und daneben mehrere Tausend immissionsschutzrechtlich relevante Anlagen
  • 1.600 Erzeuger von gefährlichen Abfällen
  • 3.500 km Fließgewässerstrecke
  • 7.500 private, kommunale oder landwirtschaftliche Gewässerbenutzungen
  • Flächen mit Landschaftsschutzgebieten (über 700 km²) und mit Naturschutzgebieten (über 20 km²) sowie ca. 500 landschaftsrechtlich relevante Eingriffe jährlich
  • 800 Altlastverdachtsflächen

 

Unsere Ziele für Sie

Unser Bestreben ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Basis der gesetzlichen Regelungen. Dabei versuchen wir vorrangig, Beeinträchtigungen der Umwelt gänzlich zu vermeiden. Soweit dies nicht machbar ist, sind diese zu minimieren und möglichst auszugleichen.

Möchten Sie ein umweltrelevantes Vorhaben realisieren, bieten wir Ihnen bereits frühzeitig in der Planungsphase unsere Hilfestellungen an, damit das spätere Zulassungsverfahren reibungsloser abgewickelt werden kann. Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, betrifft Ihr Anliegen nicht selten mehrere Bereiche des Umweltamtes. In diesen Fällen koordinieren wir die amtsinternen Abläufe für Sie.

Wir möchten Ihr Anliegen nicht nur kompetent, sondern auch zügig erledigen. So halten wir die kurzen Bearbeitungsfristen des RAL-Gütezeichens "Mittelstandsorientierte Verwaltung" ein und haben uns darüber hinaus auch in anderen Bereichen selbst verpflichtet, z. B. Zulassungen, Stellungnahmen und Nachbarbeschwerden innerhalb bestimmter Fristen
zu bearbeiten.

Erlangen Sie Kenntnis über einen Umweltschaden, der sofort bekämpft werden muss, können Sie sich außerhalb der Bürozeiten des Amtes an die Leitstellen der Feuerwehr oder Polizei wenden, die dann die 24-stündige Rufbereitschaft des Umweltamtes alarmiert.

Ihr Weg zu uns:

Umweltamt

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

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