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Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Aufgaben des Amtes
Die Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Oberbergischen Kreis) ist zuständig für
- Grundschulen,
- Hauptschulen und
- Förderschulen
und besitzt Aufgaben einer Dienst- und Fachaufsicht.
Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der von den Schulen wahrgenommenen Aufgaben (§13 Abs. 1 LOG), sowohl im Bereich der sogenannten inneren Schulangelegenheiten, d.h. vor allem die unmittelbare Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, sowie der äußeren Schulangelegenheiten, d.h. die Errichtung, Organisation, Verwaltungsführung und Unterhaltung.
Für Grundschulen ergeben sich zusätzlich Aufgaben der Dienstaufsicht bezogen auf den Aufbau, die innere Organisation, die allgemeine Geschäftsführung sowie die Personalangelegenheiten der Behörde (§12 Abs. 1 LOG).
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
51643 Gummersbach
Servicezeiten
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr