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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-05-26

Wie fasse ich wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt? Frauen, die sich fragen, wie sie beispielsweise nach einer Baby-Pause oder längeren Familienphasen wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen können, finden am Dienstag, 14. Juni, in Hückeswagen...

Wirtschaftsförderung bietet Frauen Beratung in Hückeswagen und Gummersbach an

Oberbergischer Kreis. Frauen, die sich fragen, wie sie beispielsweise nach einer Baby-Pause oder längeren Familienphasen wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen können, finden am Dienstag, 14. Juni, in Hückeswagen und am 19. Juli in Gummersbach kompetente Beratung. Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises bietet Beratung zu Fragen rund um den Wiedereinstieg ins Berufsleben an. Von 8:30 bis 14:00 Uhr findet die Sprechstunde im Bürgerbüro, Etapler Platz 42 in Hückeswagen statt.

Eine vorherige Anmeldung zum Beratungsgespräch ist unbedingt bei der Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer 02261 88-6888 oder per E-Mail unter birgit.steuer@obk.de erforderlich.

Geklärt werden Fragen zu Qualifizierungsmöglichkeiten und deren Finanzierung. Es gibt Informationen zu den Angeboten der Arbeitsagentur, wie Trainings, Weiterbildung und Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber. Auch Tipps zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder Pflegeberatung gehören zur Beratung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Birgit Steuer, Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis, Frau und Wirtschaft und können auch als Flyer

unter www.obk.de heruntergeladen werden.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.