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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-06-07

07.06.2011: Orientierungsseminar für angehende Unternehmerinnen Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises bietet Frauen ein Orientierungsseminar zur Existenzgründung an.

Wirtschaftsförderung des Kreises stärkt Existenzgründerinnen

Oberbergischer Kreis. Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises bietet Frauen ein Orientierungsseminar zur Existenzgründung an. Unter dem Titel „Existenzgründung – ist das was für mich?“ findet von Montag, 04. Juli, bis Freitag, 08. Juli 2011, ein kostenloses Schnupperseminar für Existenzgründerinnen statt. Die Seminare werden zur guten Vereinbarkeit mit der Familie jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr durchgeführt.

Viele Frauen überlegen während oder nach der Elternzeit und bei Erwerbslosigkeit, sich selbständig zu machen. Mit diesem Wunsch nach beruflicher Veränderung stellen sich Fragen wie: „Selbständigkeit und Familie – schaffe ich das?“, „Wie gut ist meine Idee?“, „Gibt es Fördermittel?“ oder „Welche Formalitäten sind zu erledigen?“. Diese und viele weitere Fragen werden in dem Seminar beantwortet. Dabei ist es nicht notwendig, bereits eine konkrete Idee entwickelt zu haben.

Anmeldung und nähere Infomation bei:

Oberbergischer Kreis, Wirtschaftsförderung, Frau und Wirtschaft, Birgit Steuer, Telefonnummer 02261 88-6888 oder per E-Mail: birgit.steuer@obk.de und bei NRW Startercenter Oberberg Uwe Cujai, Existenzgründungsberatung, Telefonnummer 02261 88-6807, E-Mail: uwe.cujai@obk.de.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.obk.de.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.