Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-06-15

15.06.2011: „Waldbröler Kinder haben Zukunft“ Zur Auftaktveranstaltung "Waldbröler Kinder haben Zukunft" hat das Bündnis für Familie gemeinsam mit dem Oberbergischen Kreis, der Stadt Waldbröl und Vertretern der Kreissynode eingeladen.

Modellprojekt startet in Waldbröl

Oberbergischer Kreis. Das Bündnis für Familie hatte gemeinsam mit dem Oberbergischen Kreis, der Stadt Waldbröl und mit Vertretern der Kreissynode zur Auftaktveranstaltung „Waldbröler Kinder haben Zukunft“ eingeladen.

Im Mittelpunkt des Projektes steht die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Benachteiligung Waldbröler Kinder. Initiiert durch den Oberbergischen Kreis hat sich im letzten Jahr eine Arbeitsgruppe mit der Stadt Waldbröl und Vertretern der Kreissynode gebildet. Diese möchte mit einer verbesserten Vernetzung und dem Installieren eines Lenkungskreises für die Kinder vor Ort psychisch, physisch und sprachlich die bestmögliche Chancengleichheit schaffen.

Waldbröls Bürgermeister Peter Koester zeigte sich erfreut über das rege Interesse von allen Waldbröler Vertretern von Verbänden, Vereinen und Schulen an der Veranstaltung. Außerdem begrüßte er das Engagement des Oberbergischen Kreises, ohne das die Untersuchung, die Erhebung von Daten und die Auswertung in Verbindung mit dem sozialen Hintergrund nicht möglich wäre. Dr. Jorg Nürmberger, Gesundheits- und Sozialdezernent des Kreises unterstrich die Bedeutung des Modellprojektes nicht nur für Waldbröl, sondern auch für die Region.

Weitere Informationen zu den Referaten finden sie unter www.waldbroel.de.  
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.