Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-07-01

01.07.2011: Landrat hat alles richtig gemacht Die Bezirksregierung Köln hat die von den Kreistagsfraktionen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und UWG gegen Landrat Hagen Jobi eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde anlässlich der Kreistagssitzung vom...

Oberbergischer Kreis: Die Bezirksregierung Köln hat die von den Kreistagsfraktionen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und UWG gegen Landrat Hagen Jobi eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde anlässlich der Kreistagssitzung vom 24.03.2011 zurückgewiesen. Damit bescheinigt die Kommunalaufsicht dem Landrat, dass die Sitzungsführung entsprechend den rechtlichen Vorgaben erfolgt sei.

Hintergrund für die Beschwerde war ein angebliches Fehlverhalten des Landrats bei der Abstimmung zum Kreishaushalt am 24. März 2011. Dabei war eine heftige Diskussion um die Frage entbrannt, ob über die Einwendungen verschiedener Kommunen gegen den Kreishaushalt einzeln oder gemeinsam abzustimmen sei.

Über das erfreuliche Ergebnis der Prüfung zeigt sich der Landrat dennoch keineswegs überrascht: „Ich habe nichts Anderes erwartet“, lautet sein knappes Statement.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.