Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-31
Ab dem 1. September: Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat Im Scheckkartenformat erhalten ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 01.09.2011 ihren Aufenthaltstitel vom Oberbergischen Kreis. Die Kreisverwaltung setzt damit eine EU-Verordnung...
Oberbergischer Kreis. Im Scheckkartenformat erhalten ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 01.09.2011 ihren Aufenthaltstitel vom Oberbergischen Kreis. Die Kreisverwaltung setzt damit eine EU-Verordnung um, die die einheitliche Gestaltung der Aufenthaltsdokumente in ganz Europa zum Ziel hat. Der sog. elektronische AufenthaltsTitel (eAT) beinhaltet einen Chip, auf dem persönliche Daten ebenso gespeichert sind wie ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke. Er kann ausschließlich von Behörden gelesen werden.
Rüdiger Brinkmann, Leiter der Ausländerbehörde, betont, dass mit der Einführung der Chipkarten viele Vorteile verbunden seien. So können z.B. Internetgeschäfte abgeschlossen oder Altersnachweise an Automaten durchgeführt werden. Auch bestehe die Möglichkeit, mit Hilfe der elektronischen Unterschrift rechtsverbindlich digitale Dokumente zu unterzeichnen.
Sorgen, dass der alte Aufenthaltstitel oder Pass ab dem 01.09.2011 ungültig sein könnte, sind indes unbegründet. „Die alten Dokumente gelten noch bis zum eingetragenen Gültigkeitsdatum bzw. längstens zum 31.08.2021. Nur bei Neuerteilungen oder Verlängerungen wird der eAT ausgegeben“, beruhigt Brinkmann.