Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-11-08

Barrierefreier Umbau von Wohnungen wird unterstützt Die Kreisverwaltung unterstützt Eigentümer, die ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten.

Kreisverwaltung hilft bei Förderanträgen

Oberbergischer Kreis. Wer seine Wohnung möglichst barrierefrei umbauen möchte, erhält dazu finanzielle Unterstützung. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert entsprechende bauliche Maßnahmen durch zinsgünstige Darlehen. Das Programm richtet sich an Besitzer von Eigenheimen, Eigentums- und Mietwohnungen und ist nicht an Einkommensgrenzen gekoppelt.

Viele Eigentümer von Immobilien schieben die Entscheidung für einen barrierefreien Umbau hinaus. Dabei wird übersehen, dass Barrierefreiheit auch für Jüngere und besonders für Kinder viele Vorteile bringt. Auch bei Krankheit oder nach einem Unfall in den gewohnten vier Wänden leben zu können, steigert die Lebensqualität.

Das Darlehen beträgt bis zu 15.000 € pro Wohnung, höchstens jedoch 50 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Zins und Verwaltungskosten betragen für 10 Jahre nach Fertigstellung zusammen 1 %. Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises gestellt werden.

Interessierte können telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren, unter 02261 88-6810 oder sich vorab informieren, unter www.obk.de (Service - Wohnraumförderung).

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.