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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-11-23

Infoveranstaltung für Existenzgründer Startercenter und Gründungsnetzwerk Oberberg zeigen Anforderungen und Möglichkeiten der Existenzgründung auf.

Experten beraten am 7.12.2011

Oberbergischer Kreis. Der Weg in die eigene berufliche Selbstständigkeit ist schwer. Auf zukünftige Unternehmerinnen und Unternehmer kommen viele Herausforderungen und Fragen zu:

Was ist ein Businessplan, welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es und welche Anmeldeformalitäten beim Finanzamt kommen auf mich zu? Das sind nur einige der typischen Fragen von Menschen, die sich selbstständig machen möchten.
Das Startercenter NRW Oberberg und das Gründungsnetzwerk Oberberg bieten deshalb jetzt kompakte Vorträge, die über grundlegenden Anforderungen und Möglichkeiten der Existenzgründung informieren:

am Mittwoch, 7. Dezember 2011
von 9:00-12:30 Uhr
im Hohenzollernbad, Moltkestraße 45 in 51643 Gummersbach

Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten: Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis, Uwe Cujai, Telefon 02261 886807 oder per E-Mail: uwe.cujai@obk.de 

Das Programm gibt Antworten auf folgenden Fragen:

- Bin ich ein Unternehmertyp?
- Was ist ein Businessplan?
- Welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es?
- Das Thema Steuern: Was ist zu beachten?
- Welche Förderungen gibt es durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter?

Im Anschluss stehen die Vertreter/innen der folgenden Institutionen für kurze Beratungsgespräche zur Verfügung:
Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Oberberg, Handwerkskammer zu Köln, Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises, Gründer- und TechnologieCentrum Gummersbach Gmbh, Finanzamt Gummersbach, Agentur für Arbeit, Jobcenter Oberberg.
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.