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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-11-24

Schlauer als die Konkurrenz – Controlling im Internet Über Chancen des Internets informiert die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises Unternehmen der Region.

Wirtschaftsförderung des Kreises informiert Unternehmen

Oberbergischer Kreis. „Wann haben Sie sich zuletzt in Ruhe die Webseiten der Konkurrenz angesehen?“ „Wer redet im Internet wo und wie über das eigene Unternehmen und die Produkte?“ Mit diesen Fragen beschäftigt sich eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises: am Donnerstag, 15. Dezember 2011, 17:00 Uhr, im Sitzungssaal Hohenzollernbad, Moltkestraße 45 in 51643 Gummersbach – gegenüber dem Kreishaus.

Unternehmen in der Region werden Chancen aufgezeigt, die ihnen das Internet bietet. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer aus der gesamten Oberbergischen Industrie. Sie sollen von den Erfahrungen aus der Kunststoff Initiative Oberberg KIO e.V. profitieren. Dabei geht es unter anderem um: Unternehmensstrategien, Internet und Web 2.0: Was ist zu beachten, wie geht Controlling? Wie finden Kunden meine Webseite, wie kann Geschäft generiert werden? Zu den Themen gibt es Diskussionen und Fallbeispiele.
Die Präsentation und Diskussion leitet Dr. Peter Vieregge, Projektleiter Kunststoff-Suchmaschine Oberbergischer Kreis und Dozent und ehemaliger Professor an der privaten Unternehmerhochschule BiTS gGmbH, Iserlohn. Die Veranstaltung wird moderiert von Wilfried Holberg, stellv. Leiter der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Sie erfolgt im Rahmen des geförderten Forschungsprojekts: „Materiothek – Ideen überwinden Unternehmensgrenze.“

Interessierte können sich bis zum 12. Dezember 2011 per Fax anmelden unter Faxnummer:  02261 88-972-6802 

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.