Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2011-12-13

Feuerwehren zu Photovoltaikanlagen geschult Auch auf oberbergischen Dächern werden immer mehr Photovoltaikanlagen installiert. Auf mögliche Schadensfälle sind die Feuerwehrleute vorbereitet.

Gefahren und Vorgehensweisen im Einsatzfall vorgestellt

Oberbergischer Kreis. Die Anzahl von Photovoltaikanlagen hat auch im Oberbergischen Kreis deutlich zugenommen. Die Leiter der Kreisfeuerwehren und der Kreisfeuerwehrvorstand haben sich daher jetzt auf Einladung der AggerEnergie zu einer Dienstbesprechung in Gummersbach getroffen. Dabei wurden Fragen erörtert wie: Was ist zu beachten, wenn ein Schadensfall im Zusammenhang mit diesen Anlagen auftritt? Welche Gefahren gibt es und was muss die Einsatzkraft beachten?

Auf Grund verschiedener Vorgespräche hat die AggerEnergie einen „Atlas für Photovoltaikanlagen“ entwickelt, der entsprechende Daten für die Feuerwehr bereithält. Dieser Atlas wurde im Rahmen einer entsprechenden Infoveranstaltungen den Leitern der Feuerwehren im Oberbergischen Kreis übergeben.

Holger Thielmann und Reiner Weiser, Mitarbeiter der AggerEnergie, haben die Funktionsweise von Photovoltaikanlagen vorgestellt. Die Fachleute haben den Aufbau einer solchen Anlage erklärt und die damit verbundenen Gefahren erläutert. Ein weiteres wichtiges Thema war die Vorgehensweise im Einsatzfall. Die AggerEnergie hat für den Bedarfsfall weitere Unterstützung angeboten, zusätzlich Schulungen von Führungs- und Einsatzkräften.

Der Deutsche Feuerwehrverband und der Bundesverband Solarwirtschaft sowie weitere beteiligte Institutionen haben die "Handlungsempfehlungen Photovoltaikanlagen" sowie das Handbuch "Einsatz an Photovoltaikanlagen" zusammengestellt. Beide Publikationen wurden von Feuerwehrangehörigen mitentwickelt und sprechen so "die Sprache der Feuerwehr". Sie sind für Führungskräfte und Ausbilder ebenso geeignet wie für alle anderen interessierte Feuerwehrfrauen und -männer.
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.