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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-03-07

Einladung zum Treffpunkt "Lebensfreude" in Reichshof Für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen findet wieder ein Treffpunkt "Lebensfeude" in Reichshof statt - initiiert von den Standortlotsinnen des Weitblick-Büros in Reichshof. Die...

Vermittlungsstelle für Ehrenamtler aller Generationen jetzt im Rathaus Denklingen

Oberbergischer Kreis. Zum nächsten "Treffpunkt Lebensfreude", dem Freizeittreff für Menschen mit Behinderung in Reichshof, laden die Standortlotsinnen Reichshof am Donnerstag, 15. März, um 17:00 Uhr in das Haus Spielfeld, Felder Straße 27 in Reichshof-Feld ein.

Der Treffpunkt für behinderte Menschen und ihre Angehörigen bietet die Möglichkeit, sich auszutauschen und gemeinsam mit den Kindern und Angehörigen Freizeit zu gestalten. 20 bis 30 Gäste nehmen das Angebot regelmäßig an. Es wird gemeinsam gekocht, musiziert, gebastelt und Freizeit miteinander gestaltet.

Die Reichshofer Standortlotsinnen Christa Morgenstern, Rita Pack und Heike Prößler haben aufgrund von Umbaumaßnahmen im Haus des Gastes das Weitblickbüro in Eckenhagen verlassen. Ab sofort sind die Engagement-Beraterinnen montags in der Zeit von 17:00 bis 18:30 Uhr im Rathaus in Denklingen persönlich oder telefonisch zu erreichen.


Menschen jeden Alters, die sich ein paar Stunden in der Woche für andere Menschen in Reichshof engagieren möchten, können ins Büro kommen und sich über Einsatzmöglichkeiten informieren. Ebenfalls können sich Vereine, Schulen, Altenheime und andere Institutionen über den Einsatz von ehrenamtlich Tätigen informieren. Sie erreichen die Vermittlerinnen im Rathaus Denklingen, Zimmer 310, unter Telefon 02296-801 391 oder per E-Mail: eckenhagen@gemeinsam-in-oberberg.de. Weitere Informationen über Weitblick finden Sie unter www.gemeinsam-in-oberberg.de.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.