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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-04-27

Heilkräuter und Kneippkur am historischen Bauernhaus Dahl Das Museum Schloss Homburg lädt herzlich ein zur Kultur-Zeit ins Museum Haus Dahl, am Sonntag, 06. Mai

Bildervortrag zu Heilkräutern im Bauerngarten und Kneipp’sche Anwendungen, am Sonntag, 06. Mai, 15:00 Uhr

Oberbergischer Kreis. Selbst angelegte Nutzgärten waren für die Selbstversorgung der Bauernhöfe lebensnotwendig. Bauerngärten zeichnen sich durch eine einfache geometrische Aufteilung aus. Diese Tradition entstammt den Klostergärten, deren Grundriss ein Wegekreuz bildet.

Harald Heinrich Adler, Heilpraktiker und Pastor aus Gummersbach, berichtet über die historische Entwicklung und die Bedeutung von Heilkräutern in Bauerngärten: am Sonntag, 06. Mai 2012, um 15:00 Uhr, im historischen Bauernhaus Dahl (Marienheide-Müllenbach).

Anschaulich werden Kräuter, wie Ysop, Calendula oder Thymian und deren heilmedizinischen Wirkungen vorgestellt. Auch das „Kneippen“ im nahegelegenen Bach soll ausprobiert werden und die Besucher im wahrsten Sinne des Wortes „erfrischen“. Harald Heinrich Adler ist seit 2002 als Gemeindepastor in Gummersbach-Vollmerhausen tätig und hat im Mai 2011 seine eigene Naturheilpraxis eröffnet.

Erwachsene zahlen 5 € Eintritt, Kinder die Hälfte.
Im hauseigenen Backes wird ab 14:00 Uhr Brot gebacken, zusätzlich erwartet die Besucher leckerer Blechkuchen und Kaffee.

Kartenvorverkauf: Museum Schloss Homburg, Telefon 02293 9101-16 und per E-Mail:
schloss-homburg@obk.de

Für Rückfragen steht Ihnen Silke Engel (Kultur- und Museumsamt des Kreises) gerne zur Verfügung, unter Telefon: 02293 9101-14.

Eine Programmübersicht zur Kulturzeit 2012 Museum Haus Dahl, erhalten Sie : hier

(Flyer Museum Haus Dahl Kulturzeit 2012).

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.