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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-05-08

Kreis bietet am 13. Mai wieder Informationen um den Wahlausgang in Oberberg Am Abend der Landtagswahl bietet der Oberbergische Kreis, Sonntag, 13. Mai, wieder Informationen rund um den Wahlausgang in Oberberg. Im Hohenzollernbad, über Telefon und Internet berichtet die...

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis bietet am Abend der Landtagswahl, Sonntag, 13. Mai, wieder Informationen rund um den Wahlausgang in Oberberg. Im Hohenzollernbad, Moltkestraße 45 (schräg gegenüber des Kreishauses) informiert die Kreisverwaltung umfassend über die Ergebnisse aus dem Kreis und den 13 kreisangehörigen Kommunen.
 
Neben den Vertretern der Politik sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich vor Ort zu informieren. Ab 17:30 Uhr ist das Hohenzollernbad geöffnet. Mit ersten Ergebnissen der Landtagswahl ist gegen 19:00 Uhr zu rechnen.

Im Sitzungsraum des Hohenzollernbades werden die aktuell eingehenden Ergebnisse auf eine Großleinwand projiziert und erläutert. Zudem gehen die Ergebnisse aus den 13 Städten und Gemeinden an Einzelbildschirmen im Eingangsbereich des Hohenzollernbades ein. Dort geben Mitarbeiter der Kreisverwaltung gerne Einzelauskünfte. Auch die Berichterstattung im Fernsehen können die Besucher des Wahlinformationszentrums mitverfolgen.

Die Ergebnisse der Landtagswahl aus den Wahllokalen im Oberbergischen Kreis können interessierte Bürgerinnen und Bürger am Wahlabend bei der Kreisverwaltung auch telefonisch erfragen unter den Rufnummern 02261 88-7370 und 02261 88-7371.

Außerdem werden die Wahlergebnisse aus Oberberg unmittelbar nach Eingang bei der Kreisverwaltung ins Internet gestellt und sind unter www.obk.de abrufbar.

 
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.