Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-06-21

„Von Zimmerern und schräger Sägenmusik“ Am 1. Juli ab 15:00 Uhr wird im Rahmen des Kulturprogamms kleinen und großen Besuchern ein unterhaltsamer Nachmittag geboten.

Kultur-Zeit im Museum Haus Dahl

Oberbergischer Kreis. Ein abwechslungsreicher und unterhaltsamer Sonntagnachmittag erwartet kleine und große Besucher am 01. Juli ab 15:00 Uhr im Museum Haus Dahl bei Müllenbach/Marienheide. Das traditionelle Kulturprogramm dreht sich diesmal um das Thema „Zimmerer-Handwerk und Fachwerkbau“.

Der bereits in der Region bekannt gewordene Zimmermannsgeselle Martin Mikat aus Wallefeld gibt in seinem Vortrag einen historischen Einblick in die Entwicklung des Handwerks und das tradierte Brauchtum der „Walz“ und ihre Riten, die er selbst durchlaufen musste. So berichtet er über seine dreieinhalbjährige Wanderung, die ihn in die in die entferntesten Länder der Erde führte wie z.B. nach Tasmanien oder in den Kongo.

Im Anschluss an den spannenden Bericht wird er an einem vorbereiteten Gefach die Technik und den Aufbau eines Fachwerks erläutern, wobei ihm besonders die Kinder behilflich sein dürfen, denn das Lehm-Stroh-Gemisch muss mit den Füßen gut durchgeknetet werden!
In einer weiteren Vorführung wird Martin Mikat die Herstellung von Holznägeln zeigen.
Das Programm wird musikalisch umrahmt durch die Musikerin Sonja Asselhofen aus Troisdorf, die unter Klavierbegleitung ihre „Singende Säge“ spielen wird, ein besonders skurriler Hörgenuss!

Für´s leibliche Wohl ist ebenso gesorgt mit Kaffee, mit frischem Brot und duftendem Blechkuchen aus dem Museumsbackes.
Eintritt: 5,00 Euro Erwachsene/2,50 Euro ermäßigt.
Infos und Anmeldung unter 02293 9101-17.
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.