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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-06-27

Bewerbungsfrist für Freiwilligen-Förderpreis endet am 31. Juli 2012 Der Freiwilligen-Förderpreis würdigt in diesem Jahr Aktive, die sich insbesondere für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf einsetzen.

Schwerpunkt: Engagement für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis wird in diesem Jahr zum sechsten Mal einen Freiwilligen-Förderpreis verleihen. Der Kreis möchte mit diesem Preis das „freiwillige Engagement“ der Bürgerinnen und Bürger erhalten und fördern. Mit dem Förderpreis sollen besondere Verdienste von Einzelpersonen oder Gruppen, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich in den Bereichen Soziales und Gesundheit durchführen, ausgezeichnet und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

In besonderem Maße sollen trägerübergreifende Aktivitäten gewürdigt werden, in diesem Jahr mit dem Schwerpunkt Engagement für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf.

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass Bewerbungen nur noch bis zum 31. Juli 2012 eingereicht werden können.

Als Preisträger kommen Personen oder Personengruppen (Vereine, Selbsthilfegruppen, Institutionen, etc.) in Betracht, die im Oberbergischen Kreis ansässig sind oder hier wirken, bzw. wenn die ehrenamtlichen Verdienste in einer engen Beziehung zum Oberbergischen Kreis stehen. Der Kreis nimmt die Auszeichnung alle zwei Jahre vor. 

Insgesamt sollen Preisgelder in Höhe von 2.500 € verteilt werden. Es werden 3 Preise vergeben:

1. Preis = 1.500 €
2. Preis = 750 €
3. Preis = 250 €

Vorschläge für Preisverleihungen sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises, Herrn Hagen Jobi, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, zu richten.

Aus den Vorschlägen und Bewerbungsunterlagen sollten das besondere „freiwillige Engagement“ und die besonderen Verdienste der Person bzw. Personengruppe hervorgehen. Die Unterlagen sollten darüber hinaus allgemeine Angaben zur Person/ Organisation sowie detaillierte Angaben zur Arbeit beinhalten. Zusätzlich können als Anlage Presseartikel, Satzungen, Werbematerialien oder Projektberichte beigefügt werden.

Eine Eigenbewerbung ist möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, Herrn Alfred Latz, unter der Telefonnummer 02261 88-5303.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.