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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-08-27

Kreisjugendamt startet Elternbefragung zur Kinderbetreuung Der Kreis will Eltern im Oberbergischen möglichst wohnortnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für ihre Kinder unterbreiten. Deshalb startet das Kreisjugendamt jetzt eine entsprechende...

Das Kreisjugendamt ermittelt den Betreuungsbedarf von Kindern im Oberbergischen

Oberbergischer Kreis. In den nächsten Tagen werden mehr als 2.000 Eltern Post des Oberbergischen Kreises erhalten. Angeschrieben werden Eltern mit Kindern, die zwischen dem 1. August 2010 und dem 30. Juni 2012 geboren wurden.

Hintergrund: Ab dem 1. August 2013 haben Eltern für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf eine Betreuung in der Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung. Darüber hinaus besteht natürlich wie bisher für alle Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Eintritt in die Schule, ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. 

Sozialdezernent Dr. Jorg Nuermberger weist darauf hin, dass der Oberbergische Kreis vor der Aufgabe steht, den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Der Kreis will den Eltern möglichst wohnortnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot unterbreiten. Dr. Jorg Nuermberger: "Je mehr Eltern bei der Befragung mitmachen, um so genauer wird das Bild dessen, was wir an Betreuungsmöglichkeiten im kommenden Jahr benötigen".

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.