Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-07
Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-07
Die Maßnahme war notwendig geworden, da der Campingplatzbetreiber trotz ordnungsrechtlicher Verfügungen seinen Verpflichtungen zur Beseitigung der Abfälle nicht nachgekommen ist. Nun muss der Kreis diese Abfallbeseitigung (im Wege der Ersatzvornahme) durchführen. Die entstehenden Kosten werden dem Betreiber dann nachträglich in Rechnung gestellt.
In einer ersten Maßnahme wurden am Freitag, den 07. September 2012 bereits die am Eingang gesammelten Flüssigkeiten entsorgt. Das ist auf Veranlassung des Kreises durch den Bauhof der Stadt Waldbröl geschehen.