Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-09-25

Kreis und Amtgericht gehen den "Werdenfelser Weg" Das Projekt "Werdenfelser Weg" soll auch im Oberbergischen Kreis umgesetzt werden, um freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Einrichtungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Gummersbach und...

Gemeinsame Pressemitteilung
des Oberbergischen Kreises und des Amtsgerichts Gummersbach
zum Projekt "Werdenfelser Weg"

Oberbergischer Kreis. Bettgitter, Bauch- und Armgurte, Vorsatztische: Mit diesen Fixierungen sollen pflegebedürftige Patientinnen und Patienten vor Verletzungen durch Herausfallen aus dem Bett oder aus dem Rollstuhl geschützt werden. Oftmals sind Demenzkranke betroffen, die nicht mehr selbst entscheiden können. Allerdings können durch monatelange Fixierungen erhebliche seelische und körperliche Beeinträchtigungen ausgelöst werden.

Die Anzahl der Fixierungen kann verringert werden. Das ist der Ansatz des Werdenfelser Wegs, einem Projekt, das sich zum Ziel gesetzt hat, freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Einrichtungen zu vermeiden. Dieser Weg soll auf eine Initiative des Amtsgerichts Gummersbach und des Oberbergischen Kreises künftig auch im Oberbergischen Kreis beschritten werden.

Es gibt viele Alternativen, die die Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen entfallen lassen. Es können z.B. niedrigere Betten und Sturzmatten eingesetzt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben nämlich ergeben, dass eine Fixierung gefährlicher sein kann, als jemanden nicht zu fixieren.

Die Betreuungsrichter und die Mitarbeiter von Heimaufsicht und Betreuungsstelle des Kreises möchten gemeinsam mit den Heimeinrichtungen in vertrauensvoller Zusammenarbeit Lösungen entwickeln, die einerseits Schutz vor Verletzungen bieten, andererseits aber den Freiheitsrechten und der Menschenwürde der Betroffenen gerecht werden.

Das Amtsgericht Gummersbach hat zur Vorbereitung des Werdenfelser Wegs bereits zwei Planungsgespräche mit dem Oberbergischen Kreis, der Heimaufsicht und der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) geführt.

Über die Einzelheiten soll in einer Auftaktveranstaltung informiert werden, die am Dienstag, dem 30. Oktober 2012 in Bergneustadt stattfindet. Leitungen der stationären Einrichtungen und die im Kreis ansässigen Berufsbetreuer werden teilnehmen. Es haben etwa 120 Personen zugesagt.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.