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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2012-10-23

Wirtschaftsförderung des Kreises berät Frauen in Führungspositionen Der Oberbergische Kreis bietet Profi-Coaching für Spitzenfrauen aus Verwaltung und Organisation

Oberbergischer Kreis. Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises bietet wieder eine Coaching-Gruppe für Frauen in Führungspositionen aus Verwaltung und Organisation an.

Hier werden Lösungen für den Berufsalltag erarbeitet, beispielsweise wenn Kunden oder Auftraggeber nicht so agieren, wie Sie das gerne hätten. Die Coaching-Gruppe vermittelt Perspektiven, beispielsweise wenn Sie Visionen für Ihr Tätigkeitsfeld haben, aber der Alltag jede Veränderung zu blockieren scheint.

Ziel ist es, Ressourcen zu entdecken, mit denen verantwortungsvolle Handlungskompetenz wirksam und erfolgreich ausgebaut werden kann. Im Coaching werden umsetzbare Ideen entwickelt, mit denen das Potenzial und die Führungs-Persönlichkeit gezielt positioniert werden. Dabei ist der Erfahrungsschatz der Gruppe, mit Spitzenfrauen aus den unterschiedlichsten Branchen, ein zusätzliches Plus.

Das Coaching dient dazu die Wirkung als Führungsfrau zu reflektieren, dem Umgang mit schwierigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Dabei geht es auch um Krisenintervention und Konfliktmanagement .

Das Coaching trainiert die Kommunikationsstärke und die Optimierung des beruflichen Auftritts.

Die Treffen finden ab Freitag, 2. November 2012 statt; monatlich jeweils freitags von 9:00 – 12:00 Uhr im Kreishaus, Moltkestraße 42 in Gummersbach.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Birgit Steuer unter Telefon 02261 88-6887 und im nachstehenden Flyer 

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Die Anmeldung erfolgt bei:
Kerstin Wiegand, Frau und Wirtschaft, Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis unter
Telefon: 02261 88-6802 oder per E-Mail: kerstin.wiegand@obk.de.


 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.