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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-03-11

Belastetes Futter auch in Oberberg - Milchviehbetriebe untersucht Auch Betrieb im Oberbergischen Kreis sind von dem Geschehen um schimmelpilztoxin belastetes Futter betroffen.

Oberbergischer Kreis. Vier Milchviehbetriebe wurden von einem Futtermittelhersteller vom Niederrhein beliefert, der mit Aflatoxinen belasteten Mais aus Serbien erhalten hatte, berichtet Dr. Christian Dickschen, zuständiger Verbraucherschutzdezernent beim Oberbergischen Kreis. Der Futtermittelhändler hatte im Februar 1050 Tonnen belasteten Mais aus Rotterdam erhalten. Das Futter wurde an Betriebe in NRW und Rheinland-Pfalz ausgeliefert. „Glücklicher Weise ist in dem Milchleistungsfutter, das unsere Betriebe erhalten haben, nur wenig von dem belasteten Mais zugemischt worden“, weiß Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramtes. „Es ist deshalb nicht mit einer bedenklichen Belastung der Milch zu rechnen.“ Der Futtermittelhändler hat die Betriebe sofort informiert und die Restbestände abgeholt. Einige Betriebe hatten das gelieferte Futter noch nicht angebrochen und gefüttert. Trotzdem wurden die Betriebe sofort aufgesucht und Proben entnommen. Inzwischen liegen negative Ergebnisse für die oberbergischen Betriebe vor. 

Betriebe, in deren Milch Aflatoxin über dem Grenzwert gefunden wird, werden sofort gesperrt. Bei Wechsel auf unbelastetes Futter sinkt der Gehalt in der Milch sehr schnell ab, nach spätestens 1 Woche ist die Milch wieder unbedenklich. Zur Sicherheit wird die Milch allerdings erst nach einer negativen Probe freigegeben.

Drei anderen Betrieben in NRW musste die Milchlieferung sofort verboten werden, da sie Futter mit einem deutlich höheren Maisanteil erhalten hatten. In einem Fall wurde auch eine Höchstgehaltüberschreitung des Grenzwertes für Aflatoxine in der Rohmilch festgestellt

Aflatoxine sind in der Natur vorkommende Pilzgifte, die durch Schimmel entstehen können und unter anderem auch in Getreide auftreten können. Schimmelpilzgifte können bereits auf dem Feld oder erst während der Lagerung eines Futtermittels bzw. Lebensmittels gebildet werden. Bei Futtermitteln ist zu berücksichtigen, dass darin enthaltenes Aflatoxin über das Futter in Nutztiere und deren Produkte übergehen können. Aflatoxine besitzen ein hohes krebserregendes Potenzial. Aus Sicht des Bundesinstitutes für Risikobewertung ist eine Gefährdung des Verbrauchers bei geringfügiger Überschreitung der Höchstgehalte in der Milch unwahrscheinlich. Ein Übergang von Aflatoxin in Fleisch oder Eier wird nach derzeitigem Kenntnisstand als unbedeutend bewertet.

  

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.