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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-03-13

Gutachterausschuss des Oberbergischen Kreises beschließt neue Bodenrichtwerte Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt des Jahres konnten die Bodenrichtwerte für den Oberbergischen Kreis zum Stichtag 01.01.2013 durch den Gutachterausschuss flächendeckend beschlossen werden.

Oberbergischer Kreis. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt des Jahres konnten die Bodenrichtwerte für den Oberbergischen Kreis zum Stichtag 01.01.2013 durch den Gutachterausschuss flächendeckend beschlossen werden.

Während sich die Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftlich genutzte Flächen (1,20 €/m²) stabil zeigen, steigen die Preise für Waldflächen zum Teil deutlich an. So legen die forstwirtschaftlichen Flächen ohne Aufwuchs um 5 Cent zu und erreichen einen Durchschnittswert von 0,40 €/m² (+14%).

Der Durchschnittspreis für ein mit Nadelwald bewachsenes Grundstück steigt um ca. 24% auf 1,30 €/m², Laubwald liegt aktuell bei 1,10 €/m² (+16%) und Mischwald wird im Durchschnitt mit 1,05 €/m² (+10%) gehandelt.

Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter www.rio.obk.de (Planen, Bauen, Umwelt) und www.boris.nrw.de kostenlos abrufbar.

Darüber hinaus erteilt auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 22 im 2. Untergeschoss (Telefon: 02261 8862-30 oder -31).
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.