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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-03-22

Museum Haus Dahl startet mit Ziegen in die neue Saison Mit einem bunten Familienprogramm öffnet das historische Haus Dahl in Marienheide-Müllenbach wieder seine Tore: am Sonntag, 7. April 2013, 15:00 – 17:00 Uhr.

Wir laden Sie, Ihre Familien und Freunde herzlich ein zum Saisonstart „Rund um die Ziege“, am Sonntag, 7. April 2013, 15:00 – 17:00 Uhr im historischen Haus Dahl.
Das Landleben in Oberberg war von großer Armut geprägt. Bestandteil der bäuerlichen Viehhaltung waren Ziegen, Schweine und Hühner. Erfahren Sie Wissenswertes aus der Ziegenhaltung und über „Ziegenmärchen“. Der Museumslandwirt des LVR-Freilichtmuseum Kommern, Gerd Linden, bietet Einblick in seinen Arbeitsalltag. Linda Freidank aus Reichshof ermöglicht den Besuchern hautnahen Kontakt zu Thüringer Waldziegen.

Spielzeug, Bastelbögen, Bücher und Textilien, rund um das Leben im Bauernhaus,  können Sie im Museumsshop erwerben, außerdem Ziegenspielzeuge und Bücher. Empfehlswert sind auch  die Naturprodukte von „bergisch pur“ und ab 14:00 Uhr frisches Brot und Blechkuchen aus dem Backes.

Der Eintritt für Erwachsene beträgt 2 € Erwachsene, Kinder zahlen die Hälfte.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Silke Engel, Telefon 02293 9101-14. 
Auskunft über museumspädagogische Angebote für die gesamte Saison erhalten Sie unter Telefon 02293 9101-17.

Jeden ersten Sonntag der Monate April bis Oktober 2013 findet eine Kultur-Zeit-Veranstaltung im Museum Haus Dahl statt.

Museum Haus Dahl
Dahl 3, 51709 Marienheide
Tel 02261 28771
www.schloss-homburg.de

Öffnungszeiten
07. April – 06. Oktober 2013
Di und Do 10:00 – 14:00 Uhr
Sa und So 14:00 – 18:00 Uhr

Neu 2013
Feiertags geöffnet 14:00 – 18:00 Uhr
(Christi Himmelfahrt 09.05., Pfingstmontag 20.05., Fronleichnam 30.05.,
Tag der Deutschen Einheit 03.10.)

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.