Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-04-30

Kreisumweltamt informiert: Wasser aus privaten Schwimmbecken umweltfreundlich entsorgen Vor der Badesaison informiert das Kreisumweltamt über Schwimmbadabwässer

Oberbergischer Kreis. Plantschen und Schwimmen im heimischen Garten ist ein Genuß - wenn das Wasser sauber ist. Vor der Badesaison wird daher gründlich gereinigt: das alte Wasser wird abgelassen, dann erfolgt eine Filterrückspülung. Dabei wird der Filter so lange mit Wasser gereinigt, bis der Schmutz komplett ausgespült ist.
Hier droht eine massive Gefahr für die Umwelt, warnt das Kreisumweltamt: 

  • Wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Kanalisation von Schmutzwasser geleitet werden, sondern auf direktem Weg in Bäche oder Teiche gelangen.
  • Wenn die Abwässer über die Straßenentwässerung in Oberflächengewässer fließen. 

Chemikalien, die im Badebetrieb verwendet werden, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich, insbesondere wenn Chlorpräparate zum Einsatz kommen. Aber nicht nur Fische sterben daran, auch viele Wasserorganismen gehen ein. Die betroffene Wasserstrecke ist dann für einige Zeit "biologisch tot".

Dem Verursacher droht ein Bußgeld. Das Kreisumweltamt rät daher Schwimmbadabwässer sachgemäß zu entsorgen, entsprechend der jeweiligen Abwassersatzung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises unter Telefon 02261 88-6718.
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.