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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-08-19

Beruflich wieder durchstarten- Angebote für Frauen am Wirtschaftsstandort Oberberg Die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises bietet in zwei, jeweils dreitägigen Workshops Tipps, Training und Begleitung für Frauen an, die sich um einen Arbeitsplatz bewerben.

Oberbergischer Kreis. Der Workshop „Chance Wiedereinstieg“ richtet sich an Frauen, die nach einer beruflichen Pause wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Ausgehend von der individuellen Situation werden Möglichkeiten und Perspektiven des beruflichen Wiedereinstiegs gemeinsam mit einer professionellen Beraterin betrachtet und entwickelt. Ziel ist, die Teilnehmerinnen auf dem Weg in die Arbeitswelt mit Informationen, Anregungen und Servicetipps zu unterstützen und den Jobeinstieg zu erleichtern.

Im „Bewerbungscoaching für Frauen“, dem zweiten Workshop, erhalten die Teilnehmerinnen Informationen zur perfekten Bewerbung und zum erfolgreichen Vorstellungsgespräch. Auch hier steht eine erfahrene Beraterin zur Verfügung.

Beide Workshops sind kostenlos und unabhängig voneinander buchbar.
Weitere Informationen finden Sie unter www.wirtschaftsstandort-oberberg.de

Termine:

„Chance Wiedereinstieg“
9.September.2013 - 11.September 2013

„Bewerbungscoaching für Frauen“
12.September + 13.September + 19.September 2013
Jeweils 8:30 - 12:30 Uhr

Eine Anmeldung wird erbeten unter:

Wirtschaftsförderung Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach.
Martina Burhans
Telefon 02261 886811
Martina.burhans@obk.de

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.