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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-09-11

Schnupperkurs Porzellanmalerei bei der Volkshochschule Oberbergischer Kreis in Hückeswagen Die VHS-Gruppe der Porzellanmalerinnen lädt alle Interessierten ein, das anspruchsvolle Handwerk näher kennenzulernen.

Oberbergischer Kreis. Am Samstag, dem 14.09.2013, lädt die VHS-Gruppe der Porzellanmalerinnen alle Interessierten ein, dieses alte, schöne und anspruchsvolle Handwerk kennenzulernen. In der Zeit von 11:00 - 16:00 Uhr können fertige Arbeiten bewundert, den fleißigen Handwerkerinnen über die Schulter geschaut und sogar ein kleines Werkstück bemalt werden. Nebenbei erhalten Besucher alle notwendigen Informationen, die für den Einstieg in dieses ausgefallene Hobby erforderlich sind.

Die Teilnahme an diesem Schnuppertag ist kostenlos. Für zur Verfügung gestelltes Material und das Brennen der fertigen Probestücke wird an dem Tag ein kleiner Unkostenbeitrag von ca. 5,00 Euro erhoben.

Wer dann noch Lust hat, sein eigenes Porzellan zu bemalen, der sollte sich unbedingt zum Kurs anmelden. Nach Einführung in die Technik und die Gestaltungsmöglichkeiten der Porzellanmalerei wird auf mitgebrachtem weißem Gebrauchsgeschirr, Ziergegenständen, Kacheln, Figuren und Vasen gemalt. Fortgeschrittene können ihre Arbeit an individuellen Werkstücken fortsetzen. Alle Informationen zur Materialgrundausstattung und benötigten Malutensilien erhalten Interessierte bei der Kursleiterin Beate Neumann unter Telefon 02353 666532.

Schnell und bequem mit der Online-Anmeldung geht’s auch im Internet unter www.vhs-oberberg.de
 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.