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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-10-11

Chinesische Hochschuldelegation zu Gast im Oberbergischen Kreis Die 16 Teilnehmenden zeigten sich sehr interessiert an der Struktur und den Unternehmen des Wirtschaftsstandortes Oberberg

Oberbergischer Kreis. Eine chinesische Hochschuldelegation hat den Oberbergischen Kreis besucht, um sich über Förderung von Selbstständigkeit und Jungunternehmen zu informieren. Dazu erläuterte Uwe Cujai, Leiter der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises, das erfolgreiche Startercenter NRW Oberberg. Er informierte die Gäste außerdem über das regionale Gründungsnetzwerk Go-Mit und allgemeine Fördermöglichkeiten für Existenzgründer in Deutschland und der Region.

Die 16 Teilnehmenden zeigten sich auch sehr interessiert an der Struktur und den Unternehmen des Wirtschaftsstandortes Oberberg. Für Staunen sorgte der Umstand, dass Oberberg sehr stark industriell geprägt ist und dabei dennoch außerordentlich viel Grün und eine hohe Lebensqualität zu bieten hat.

Es war der zweite Besuch einer chinesischen Hochschuldelegation. Er hat im Rahmen einer 10-tägigen Fortbildungsreise stattgefunden.

Die China Youth University for Political Science bildet in vielen Bereichen wie Betriebswirtschaft, Recht, Sprachen und Öffentliche Verwaltung aus. Sie ist unter anderem zuständig, um den Anteil der Selbständigkeit zu steigern. China möchte künftig auch jungen Akademikern die Selbständigkeit als gute Karrierechance aufzeigen.

Wegen des Informationsbedarfs zu Gründungsförderung wird es voraussichtlich auch im kommenden Jahr wieder Besuch aus China geben. Uwe Cujai und die Wirtschaftsförderung freuen sich bereits darauf.

Mehr zum Thema Gründung erfahren Sie beim Startercenter NRW Oberberg, bei der Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises, unter der Telefonnummer 02261 88-02261/886807.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.