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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-10-15

Wenn man Entscheidungen für andere treffen muss - Kreis berät über Vorsorgevollmacht Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises informiert kostenlos über Möglichkeiten, durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vorzusorgen - denn: Ehepartner oder Kinder können nicht...

Oberbergischer Kreis. Wenn ich mich selbst nicht mehr kümmern kann - etwa nach einem Unfall oder wegen Krankheit - wer regelt dann meine Angelegenheiten? Es ist niemand "automatisch" berechtigt, Angehörige rechtlich zu vertreten, selbst Partner, Eltern und volljährige Kinder nicht. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen.

Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises lädt zu einem kostenlosen Informationsabend in Engelskirchen ein. Sandra Brabandt, Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin, informiert Sie zu Ihren Möglichkeiten, durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereits jetzt vorzusorgen. Termin: Donnerstag, 28. November 2013 um 18:30 Uhr im Ratssaal, Engels-Platz 4 in Engelskirchen.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.