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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-10-28

"Bestimmen Sie selbst - solange Sie noch können!" - Kreis informiert über Vorsorgevollmacht Es ist niemand „automatisch“ berechtigt, Angehörige rechtlich zu vertreten. Fachleute informieren in sechs Kommunen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Oberbergischer Kreis. Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich mich selbst nicht mehr kümmern kann, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen Krankheit? Es ist niemand „automatisch“ berechtigt, Angehörige rechtlich zu vertreten – selbst Partner, Eltern oder volljährige Kinder nicht.

"Bestimmen Sie selbst - so lange Sie noch können!" -  Unter diesem Motto informiert die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises zusammen mit Fachleuten zu Möglichkeiten vorzusorgen - durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos:

  • Dienstag, 5.11.2013, um 18:30 Uhr im Krawinkelsaal in Bergneustadt
  • Donnerstag, 7.11.2013, um 18:30 Uhr in der Aula des  EvB Gymnasiums in Wipperfürth
  • Dienstag, 12.11.2013 um 18:30 Uhr im Foyer des Bürgerforums in Radevormwald
  • Donnerstag, 14.11.2013 um 18:30 Uhr im Ratsaal in Morsbach
  • Montag, 18.11.2013 um 18:30 Uhr im Ratsaal in Nümbrecht
  • Donnerstag, 28.11.2013 um 18:30 Uhr im Ratssal in Engelskirchen
Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.