Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13

Nicht nur an Weihnachten Geschenke für Kinder und Hilfebedürftige In einer Kooperation des Vereins "Wir helfen vor Ort" und des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises stehen die Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt, deren Wunschzettel sonst niemand beachtet.

Oberbergischer Kreis. Mit großer Freunde luden die Mitarbeiter des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises die Geschenke aus dem Kofferaum von Irmgard Kahlau-Müller und Daniela Sauer-Horstmann. Die beiden Vertreterinnen des Vereins "Wir helfen vor Ort e.V." sorgen mit ihrer Spendenaktion dafür, dass auch Kinder ein Weihnachtsgeschenk unter dem Weihnachtsbaum liegen haben, die sonst leer ausgegangen wären.

Bereits zum zweiten Mal kooperiert das Jugendamt des Oberbergischen Kreises mit dem Verein "Wir helfen vor Ort". Unter dem Motto "das Ganze Jahr Gutes tun" unterstützt der gemeinnützige Verein aus Waldbröl benachteiligte Kinder, Jugendliche und Senioren. "Hierbei liegt der Fokus auf denen, die entweder durch das soziale Raster fallen oder in Situationen in denen schnell unkonventionell Hilfe gefragt ist. Und das nicht nur zur Weihnachtszeit", so Irmgard Kahlau-Müller (2. Vorsitzende). Finaniziert wird der 2010 gegründete Verein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die rund 100 Geschenke werden zur Hälfte durch den Verein finanziert und zur anderen Hälfte durch die Schüler des Sozialunterrichtes im Gymnasium, der Gesamt- und der Realschule in Waldbröl.

Ausgewält wurden die zu unterstützenden Kinder und Jugendliche durch die Regionalteams Ost und Süd des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises. Guido Wagener (Leiter Regionalteam Ost) zeigte sich sehr dankbar über diese Spende. "Es war uns eine große Freude, Kinder auswählen zu dürfen, die sonst oft zu kurz kommen", so Wagener.

Heinz Thelen (Amtsleiter Jugendamt des Oberbergischen Kreises) ist beeindruckt und bedankt sich bei allen Beeiligten der Kooperation für ihr Engagement.


 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.