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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-01-10

SEPA-Lastschriftverfahren bei der Zulassung von Fahrzeugen im Oberbergischen Kreis Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, muss ab dem 30. Januar 2014 ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die entsprechenden Vordrucke stellt der Oberbergische Kreis auf seiner Homepage bereit

Oberbergischer Kreis. Die Zollverwaltung übernimmt landesweit die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Damit ändert sich auch das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer: Die IT-Verfahren des Bundes verarbeiten ausschließlich Bankverbindungen im SEPA-Format. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises hin.
Die Abkürzung SEPA bedeutet Single Euro Payments Area.
Der Zahlungsverkehr soll im gesamten Euroraum und fünf weiteren Ländern vereinheitlicht werden.

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, muss ab dem 30. Januar 2014 zwingend ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die entsprechenden Vordrucke (Zulassungsvollmacht und SEPA-Lastschriftmandat) erhalten Sie ab sofort auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de (>>service>>vordrucke>>straßenverkehrsamt).
Die bisherige Zulassungsvollmacht (mit gleichzeitiger Lastschrifterteilung) für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.

 

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.