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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-04-17

"Der erste Blick": der Oberbergische Kreis präsentiert den baulichen Wandel auf Schloss Homburg Am 27. April 2014 ist es soweit: Besucherinnen und Besucher können erstmals einen Blick hinter die Kulissen des neuen Schloss Homburg werfen und erhalten ein "Selfie mit Ritter"

Oberbergischer Kreis. Das neue Schloss zu erkunden, zu entdecken und zu erleben. Diese Gelegenheit bietet der Oberbergische Kreis mit dem "Ersten Blick", am Sonntag, 27. April 2014 von 13:00 bis 17:00 Uhr
Bereits am modern gestalteten Haupteingang erleben die Gäste den Übergang von alt zu neu: dort erwartet ein Ritter die Teilnehmenden und lässt sich für ein außergewöhnliches "Selfie" umarmen.   

Bei Führungen können Besucherinnen und Besucher kostenlos die neue Architektur des Schlossensembles besichtigen. Die Architekten der neuen Glaspavillons stellen das "Forum und Museum Schloss Homburg vor". Dabei erfahren Interessierte Wissenswertes zum Bau und zur künftigen Nutzung der Gebäude.
Neben Filmvorführungen und einem archäologischen Vortrag erhalten die Besucherinnen und Besucher auch ein gastronomisches Angebot im Landschaftshaus.   

Das Programm:
Führung 1 (13:00, 14:00, 15:00, 16:00 Uhr):
Neue Orangerie & white cube - erleben Sie das neue Museum und Forum Schloss Homburg

Führung 2 (13:00, 14.00 Uhr):
Barockgarten & Rasenlabyrinth - die neuen Außenanlagen

Führung 3 (13:00, 14:00, 15:00, 16:00 Uhr):
Landschaftshaus & Werkstätten - ein Blick hinter die Kulissen der neuen Gebäude auf dem Gelände von Schloss Homburg

Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.schloss-homburg.de.

Das Programm:
Führung 1 (13:00, 14:00, 15:00, 16:00 Uhr):
Neue Orangerie & white cube - erleben Sie das neue Museum und Forum Schloss Homburg

Führung 2 (13:00, 14:00 Uhr):
Barockgarten & Rasenlabyrinth - die neuen Außenanlagen

Führung 3 (13:00, 14:00, 15:00, 16:00 Uhr):
Landschaftshaus & Werkstätten - ein Blick hinter die Kulissen der neuen Gebäude auf dem Gelände von Schloss Homburg

Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.schloss-homburg.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.