Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-04-24

Zurückweisung der Beschwerde der UWG-Waldbröl im Kreiswahlausschuss Der Kreiswahlausschuss hat über die Beschwerde der UWG-Waldbröl entschieden.

Oberbergischer Kreis. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Beschwerde der UWG-Waldbröl gegen die Zulassung der Bürgermeisterkandidatin Larissa Weber in Waldbröl zurückgewiesen, da sie sowohl formell als auch in der Sache unbegründet ist. Die Beschlussfassung erfolgte bei einer Gegenstimme mehrheitlich und ist für die Aufstellung der Bewerber endgültig.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.