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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-05-06

"Mini-Gesellenstücke" präsentieren junge Tischler im Foyer des Kreishauses Oberbergische Tischler im 2. Ausbildungsjahr haben Möbelstücke selbst entworfen und angefertigt. Ihre individuellen Arbeiten sind ab 15. Mai im Kreishausfoyer zu sehen

Oberbergischer Kreis. Die Einzelstücke sind "von Hand gemacht" und können sich sehen lassen. Vom 15. bis 22. Mai 2014 präsentieren junge Tischlerinnen und Tischler des Berufskollegs Dieringhausen ihre selbstentworfenen Möbelstücke. "Das Projekt wird möglich durch die erfolgreiche Kooperation mit den oberbergischen Ausbildungsbetrieben", sagt Sozialdezernent Dr. Jorg Nürmberger. "Auch die positive Resonanz bei den Schülerinnen und Schülern auf ihren Beitrag im Rahmen des Ausbildungsprojektes macht allen Beteiligten Spaß und zeigt, dass man einen guten gemeinsamen Weg gefunden hat."  

Das junge Projekt "Mini-Gesellenstücke" leiten in diesem Jahr die Berufsschullehrer Christoph Bauch und Andreas Miebach. Die Auszubildenden des 2. Lehrjahres bereiten sich mit dem Projekt auf ihre Gesellenprüfung vor, die etwa ein Jahr später stattfindet.      

Im Unterricht bewerten die Schülerinnen und Schüler gegenseitig ihre Fertigungszeichnungen und abschließend auch die gefertigten Kleinmöbel. "Die Auszubildenden erhalten bei diesem Projekt Gelegenheit, ein in Zeit- und Materialaufwand begrenztes Möbelstück zu planen, herzustellen und anschließend zu kontrollieren. Das ist eine gute Übung auf allen Ebenen der heute geforderten Kompetenzen der kreativen Planung, der Präsentation von Produkten und dem nachvollziehbaren Bewerten eigener und fremder Leistung", sagt der Leiter des Berufskollegs Dieringhausen, Wolfgang Saupp. In maximal 30 Arbeitsstunden soll ein Werkstück mit mindestens einem beweglichen Teil und händelbarer Größe entstehen. Das Ergebnis: jeweils individuelle, durch die persönlichen Vorstellungen und Fähigkeiten geprägte Kleinmöbel, die sich Besucherinnen und Besucher während der gewohnten Öffnungszeiten anschauen können.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.