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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-05-19

Oberbergischer Kreis unterstützt russisch-türkisches-deutsches Theaterprojekt "Bliny und Eiserkuchen“ - ein russisch-türkisches-deutsches Theaterprojekt - wird aufgeführt am Freitag, 23. Mai in Waldbröl

Oberbergischer Kreis. „Bliny und Eiserkuchen“ (Teil 2) ist ein russisch-türkisches-deutsches Theaterprojekt, an dem auch Jugendliche mitwirken. Die Aufführung im Oberbergischen findet statt am Freitag, 23. Mai 2014 um 11:20 Uhr in der Roseggerschule, Zuccalmagliostraße 15, 51545 Waldbröl.Der Eintritt ist frei!

Das Kultur- und Museumsamt des Oberbergischen Kreises kooperiert mit diesem spannenden Migrationsprojekt des Wupper Theaters. Unterstützt von der Kulturstiftung Oberberg der Kreissparkasse Köln kann das Theaterprojekt auch im Oberbergischen umgesetzt werden. Das Vorhaben wird über das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und die „Aktion Mensch“ gefördert.

Das Stück handelt vom Zusammentreffen zweier Familien unterschiedlicher Herkunft:
Im ersten Teil des Theaterprojektes des Wupper Theaters (Wuppertal) haben sich die Familien der Verlobten Mutlu und Viktor bei einer Bergischen Kaffeetafel kennengelernt. Nun hat Viktors russisch-ukrainische Familie Mutlus türkische Familie zu einem Weihnachtsfest eingeladen.

Die Lust sich mit Tänzen und Geschichten am Feste zu beteiligen ist groß. Es wird ein Ziegen- und Bärentanz aufgeführt. Zwischendurch essen die Gäste Weihnachtsstollen, statt wie im ersten Teil Bliny und Eiserkuchen.
Im Verlauf des weiteren Festabends finden Spiele statt und es werden russische Weihnachtslieder gesungen. Die Gastgeberin hält den Teufel, der Unsinn getrieben hat, in einem Versteck fest. Seine Freiheit wird er wieder bekommen, wenn er die Brautschuhe der Mutlu besorgen kann. Wird er es mit Hilfe eines Zaubers schaffen? Zum Ausklang spielen einige der jungen Gäste ein orientalisches Märchen, das von einem Sultan und seiner schönen Tochter handelt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Kultur- und Museumsamt des Oberbergischen Kreises, Telefon 02293 9101-14.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.