Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-11
Nur mit ärztlicher Bescheinigung: Betäubungsmittel im Urlaubsgepäck Mit Betäubungsmitteln in den Urlaub: Das Kreisgesundheitsamt empfiehlt, sich rechtzeitig zu erkundigen!
Oberbergischer Kreis. „Wer auf einer Reise ins Ausland Betäubungsmittel mitnehmen muss, benötigt eine vom Gesundheitsamt beglaubigte ärztliche Bescheinigung.“ Darauf weist Silke Schmidt, Amtsapothekerin des Oberbergischen Kreises, hin.
Diese Regelung betrifft zum Beispiel Kinder mit ADHS, die medikamentös eingestellt sind, oder Patienten, die starke Schmerzmittel benötigen. Für eine stressfreie Urlaubsvorbereitung rät Silke Schmidt, etwa drei bis vier Wochen vor Reisebeginn einen Blick in die Urlaubsapotheke zu werfen und sich nach den Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes zu erkundigen.