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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-06-23

55.000 Mietwohnungen im Oberbergischen: Gutachterausschuss veröffentlicht Daten der Gebäude- und Wohnungszählung 55 000 Mietwohnungen im Oberbergischen Kreis - erstmals liegen genaue Zahlen der Gebäude- und Wohnungszählung für jede Gemeinde vor

Oberbergischer Kreis. Im Oberbergischen Kreis stehen 55 000 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung. Dagegen werden 69 000 Wohnungen von ihren Eigentümern bewohnt. 1000 Wohnungen werden für Ferien- und Freizeitzwecke verwendet, 6000 Einheiten stehen leer. Das sind Beispiele der vielen Ergebnisse, die der Sonderbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis enthält.

"Dieser Bericht ist wohl einer der Ersten in Deutschland, der auf mehr als 100 Seiten Zahlen aus dem Zensus 2011 kleinräumig auf Gemeindeebene präsentiert", sagt Volker Gülicher, der Vorsitzende des Gutachterausschusses.

 

Das umfangreiche Zahlenwerk liefert für Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit verlässliche Handlungsgrundlagen.

Für jede Stadt oder Gemeinde wird in übersichtlichen Grafiken der lokale Wohnungsmarkt für das Basisjahr 2011 auf mehreren Seiten transparent veranschaulicht. So wird unter anderem das Baujahr des Gebäudes aufgezeigt, und zwar in Abhängigkeit von der Bauweise, der Anzahl der Wohnungen im Gebäude, der Fläche der Wohnung oder der Heizungsart. Auch die Art der Wohnungsnutzung und die Eigentumsform der Gebäude wurden ausgewertet.

Im Oberbergischen Kreis stehen rund 131 000 Wohnungen zur Verfügung, davon sind 16 000 älter als 95 Jahre, jedoch nur 3000 jünger als acht Jahre. Das Durchschnittsbaujahr aller Wohnungen liegt bei 1965. 48 000 Wohnungen befinden sich in Gebäuden mit nur einer Wohnung, 7000 in Gebäuden mit 13 und mehr Wohnungen. Durchschnittlich besteht jede Wohnung aus 5 Räumen bei einer Fläche von 100 m². 3000 Wohnungen sind kleiner als 40 m², 4500 größer als 200 m². 300 Wohnungen haben keine Heizung, 1100 nur teilweise oder gar kein Bad oder WC.

Der Bericht kann kostenlos von der Internetseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis heruntergeladen werden.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.