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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-09-17

Startschuss für die Interkulturelle Woche Unter dem Motto "Gemeinsamkeiten finden, Unterschiede feiern" startet am kommenden Sonntag, 21. September 2014, die Interkulturelle Woche im Oberbergischen Kreis

Oberbergischen Kreis. Am kommenden Sonntag, 21. September 2014, fällt der Startschuss für die Interkulturelle Woche im Oberbergischen Kreis. Die beteiligten Institutionen haben unter dem Motto "Gemeinsamkeiten finden, Unterschiede feiern" ein vielfältiges Programm zusammengestellt.

Der Auftakt steigt am Sonntag in der Akademie für Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) dem Steinmüllergelände in Gummersbach. Um 18:00 Uhr startet Özgür Cebe seinen Kabarett-Abend im großen Saal. Und gegen gesellschaftliche Verkrampfung hilft nach Meinung des türkischen Kabarettisten nur eines: sich locker machen und der Spottlust freien
Lauf lassen.

In der Interkulturellen Woche erwarten Besucherinnen und Besucher bis zum 27. September Filmvorträge, Vortragsveranstaltungen, Lesungen und Ausstellungen. Dazu gibt es im gesamten Kreisgebiet Angebote zum gemeinsamen Kochen, zu Meditation und Tanz.

"Es braucht immer wieder besondere Räume und Zeiten, um zu entdecken, was Menschen mit unterschiedlicher kultureller Herkunft verbindet und zugleich die Unterschiede nicht nur als trennend, sondern auch als Bereicherung zu feiern", sagt Kreisdezernent und Integrationsbeauftragter Dr. Christian Dickschen.

Weitere Informationen zu Terminen und Angeboten der Interkulturellen Woche 2014 gibt es unter www.interkulturellewoche.de.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.