Diese Seite teilen:

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-09-18

Schloss Homburg meets Shanghai Der Fotokünstler HG Esch rückt sowohl die Natur des Oberbergischen Landes als auch das Leben der Megametropole Shanghai ins rechte Licht – beide Panoramabilder sind derzeit in der Region...

Oberbergischer Kreis. Gleich zweimal ist der Hennefer Fotokünstler HG Esch zurzeit mit überregionalen Darstellungen von Stadt und Landschaft in der Region präsent. Während die Ende August eingeweihte Neue Orangerie auf Schloss Homburg im Oberbergischen Land noch bis Ende Januar 2015 von einem monumentalen Panorama-Bild geziert wird, präsentiert Esch anlässlich der photokina auf dem Kölner Roncalliplatz noch bis einschließlich Sonntag, den 21. September, sein 360°-Panorama der Megametropole Shanghai. Zuvor hatte der Künstler bereits Salzburg, London und New York aus ähnlicher Perspektive portraitiert.

Die direkt vor dem Kölner Dom postierte 135 Quadratmeter große Fotografie „Shanghai 360°“ zeigt eine Rundum-Ansicht der 22 Millionen-Einwohnerstadt an der Mündung des Huangpu-Flusses. In einer so genannten Rotunde können Besucherinnen und Besucher das Kunstwerk im wahrsten Sinne des Wortes „begehen“ und sich so auf eine imaginäre Reise begeben. Zuletzt war das überdimensionale Stadtportrait, das HG Esch aus 360 Meter Höhe vom Jin Mao Tower aus fotografierte, vor dem Rockefeller-Center in New York zu sehen, wo es über 30.000 Besucher anzog.

Shanghai 360°: bis Sonntag, 21. September 2014, von 8 bis 21 Uhr, Eintritt frei Nümbrecht/Homburg 01 360°: Museum und Forum Schloss Homburg, Nümbrecht, bis 31. Januar 2015, während der Öffnungszeiten des Museums.

Mehr zu HG Esch: www.hgesch.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.