Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-22
Entlastung für kreisangehörige Städte und Gemeinden: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht" Die Kreisumlage sinkt in Hebesatz und Gesamtzahllast: kreisangehörige Städte und Gemeinden werden im vorgestellten Entwurf des Doppel-Kreishaushaltes 2015/2016 überwiegend und teils deutlich...
Oberbergischer Kreis. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und bringen wieder einen guten und seriös kalkulierten Kreishaushalt ein“, sagt Landrat Hagen Jobi zum Entwurf des Kreishaushaltes 2015/2016, den er am Donnerstag, 23. Oktober 2014, dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt hat. Dabei betonte der Landrat, dass der Kreisverwaltung der Spagat zwischen erforderlichen Investitionen und finanziell Vertretbarem erneut gelungen sei. Für die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Kommunen, die über die Kreisumlagen an der Finanzierung der zahlreichen Kreisaufgaben beteiligt sind, ergebe sich aus dem mehrere hundert Seiten umfassenden Zahlenwerk teils sogar eine deutliche Entlastung gegenüber dem Vorjahr. Beinahe allen Kommunen kämen ein sinkender Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage sowie eine sinkende Zahllast aus der allgemeinen Kreisumlage zu Gute.
Der Betrag, den die Kommunen für die allgemeine Kreisumlage aufzuwenden hätten, reduziere sich gegenüber der letzten Finanzplanung des Oberbergischen Kreises um mehr als 11,3 Millionen Euro und um rund 8,8 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Der Oberbergische Kreis trage dadurch seiner Verantwortung gegenüber den kreisangehörigen Kommunen Rechnung – zumal diese in den letzten Monaten überwiegend mit einem spürbaren Einbruch im Bereich der Gewerbesteuer konfrontiert worden seien.
Konkret sinkt der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von aktuell 42,6892 Prozent auf 41,8 Prozent. Die Reduzierung, betonte der Landrat, falle damit sogar noch etwas höher aus, als dies den Kommunen im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens vor rund sechs Wochen mitgeteilt worden sei. Möglich werde die weitere Senkung des Hebesatzes unter anderem durch reduzierte Zahlungsverpflichtungen des Oberbergischen Kreises gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland.