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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-10-28

Das Museum und Forum Schloss Homburg lädt ein zum Hubertustag Veranstaltungen anlässlich des Hubertustags bietet Schloss Homburg am Sonntag, 9. November 2014, von 14:00 – 17:30 Uhr

Oberbergischer Kreis.  Alljährlich ist der 3. November dem Schutzheiligen der Jagd – dem Heiligen St. Hubertus – gewidmet. Viele Legenden ranken sich um seine Gestalt.

Das Museum und Forum Schloss Homburg besitzt eine beeindruckende Sammlung zur höfischen Jagd des 17. und 18. Jahrhunderts. Der Hubertustag ist Anlass, am Sonntag, 9. November 2014 mit unterhaltsamen Veranstaltungen über die traditionsreiche Geschichte der Jagd zu informieren. Literatur und Musik rund um die Jagd vervollständigen das Programm

 auf Schloss Homburg:

Oberer Schlosshof
14:00 – 17:00 Uhr
Falknerei Bergisch Land stellt ihre Vögel zur Schau

Museum Schloss Homburg
14:30 – 15:15 Uhr
Exklusiv-Führung „Höfische Jagd der Barockzeit“

Neue Orangerie
15:45 Uhr
Musikalischer Auftakt
Reiter & Jagdhornbläser Aggertal e.V. Leitung: Ulrich Thalheim

16:00 – 17:30 Uhr
Lesung mit Clemens von Ramin
„Auf auf zur Jagd“
Erzählungen von der ersten Jagd auf Spatzen bis hin zum haarsträubenden Jägerlatein des Baron Münchhausen.
Musikalisch begleitet durch die Jagdhornbläser Aggertal e.V.

Der Eintritt beträgt 20 € (inklusive Führung)
Kartenvorverkauf erfolgt telefonisch unter 02293 9101-0
oder per E-Mail schloss-homburg@obk.de

MUSEUM UND FORUM
SCHLOSS HOMBURG
Schloss Homburg 1
51588 Nümbrecht
Telefon 02293 9101-0
Fax 02293 9101-40
schloss-homburg@obk.de
www.schloss-homburg.de

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.