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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2014-11-06

Nächste Briefmarken-Ladung geht nach Bethel Vier Kartons mit insgesamt fast 70 Kilogramm Briefmarken hat die Poststelle der Kreisverwaltung zur Briefmarkensammelstelle nach Bethel geschickt

Oberbergischer Kreis. Das ging fix: Hat die Poststelle des Oberbergischen Kreises vor wenigen Wochen den ersten großen Karton voller Briefmarken nach Bethel geschickt, macht sich bereits heute die zweite Ladung auf den Weg. Und zwar vier Kartons mit zusammen knapp 70 Kilogramm Gewicht – mit herzlichen Grüßen aus dem „schönsten Landkreis“.

Unter anderem haben einige ehemalige Briefmarkensammler – sowohl Mitarbeitende als auch von außerhalb des Kreishauses – ihre Exemplare vorbeigebracht. Darunter waren wieder einige Schätze zu finden, beispielsweise aus Indien, aus afrikanischen Ländern, aus Kuba, aus der DDR und sogar ganz alte Postwertzeichen aus dem deutschen Reich. So stapelten sich in der Poststelle mehrere Kisten, Schuhkartons und Alben voller Briefmarken, die Leiter Frank Behrendt mit seinen Kolleginnen zur Sammelstelle nach Bethel schickte.

Dort werden sie aufbereitet und an Sammler verkauft. 125 Menschen mit teils schwerer Behinderung finden durch die gespendeten Briefmarken einen Job in Bethel. Jeder arbeitet nach seinen individuellen – oft stark eingeschränkten – Möglichkeiten in Werkstätten, Therapien oder Beschäftigungsangeboten. Die Briefmarken werden fein säuberlich abgelöst und für den Verkauf sortiert.

Die Kreisverwaltung verfügt inzwischen über sechs Sammelstellen, an denen Briefmarken abgegeben werden können. Diese stehen an der Infostelle im Foyer des Kreishauses, im Straßenverkehrsamt, im Gesundheitsamt, im Notfallzentrum des Oberbergischen Kreises in Kotthausen, in der AGewiS und in der VHS.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.