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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-01-13

Service-Zeiten der Kreisverwaltung an Karneval Die Kreisverwaltung weist Besucherinnen und Besucher auf geänderte Servicezeiten an den Karnevalstagen hin

Oberbergischer Kreis. Alle Dienststellen der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises sind - sofern sie an diesen Tagen Öffnungszeiten haben - an den Karnevalstagen wie folgt für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet:


- Weiberfastnacht, Donnerstag, 12. Februar 2015, bis 10:30 Uhr.

- Rosenmontag, Montag, 16. Februar 2015, sind die Dienststellen der Kreisverwaltung
  bis 12:00 Uhr für alle Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.