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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-01-23

Mehr Schutz für Hundewelpen: Kreis begrüßt neues Gesetz gegen illegalen Tierhandel Ab sofort dürfen nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Darauf weist der Kreisveterinär hin

Oberbergischer Kreis. "Vorsicht beim Kauf von Welpen, die aus dem Ausland stammen. Ab sofort dürfen nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben", darauf weist Kreisveterinär Dr. Stefan Kohler hin.

Jetzt gelten gleiche Bedingungen für gewerblichen wie auch für privaten Handel

Bisher war die Tollwutimpfung nur für die gewerbliche Einfuhr von Hundewelpen vorgeschrieben. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten nur bestätigen, dass der Welpe keinen Kontakt zu tollwutverdächtigen Tieren hatte. Mit der neuen (tierseuchenrechtlichen) Verordnung gelten ab dem 30.12.2014 für Privatpersonen die gleichen Regelungen wie für gewerbliche Hundehändler.
 

Der zuständige Dezernent des Oberbergischen Kreises, Herr Dr. Christian Dickschen, begrüßt die Gesetzesänderung: "Die neuen Einfuhrbedingungen für Hundewelpen unterstützen die Behörden im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Im Veterinäramt erreichen uns immer wieder Beschwerden über möglicherweise illegalen Hundehandel. Bürgerinnen und Bürger informieren uns über Welpen aus Internetverkäufen, die schon krank übernommen wurden oder nach kurzer Zeit schwer erkrankten."

Heimtierausweis, Impfung und Chip sind vorgeschrieben 

Durch die neue Verordnung ist es generell verboten, Welpen ohne gültige Tollwutimpfung aus dem Ausland (auch aus EU- Mitgliedstaaten) nach Deutschland einzuführen. "Da in Osteuropa Tollwut noch weit verbreitet ist, ist diese Regelung sehr sinnvoll", meint Dr. Stefan Kohler. Weiterhin ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vorgeschrieben. Im jeweiligen EU-Land muss für jedes Tier ein Heimtierausweis ausgestellt werden. In diesem blauen Ausweis sind die Daten des Tieres und seine Chipnummer fälschungssicher eingetragen.

Vorsicht: Hundewelpen zu "Schnäppchenpreisen"

Das Kreisveterinäramt rät: Wenn Sie einen Rassehund erwerben wollen, dann unbedingt bei einem seriösen Züchter. Auch Tierheime geben zeitweise Rassehundwelpen ab, mit Chip und Papieren. Dr. Stefan Kohler warnt vor Händlern, die sich als Hobbyzüchter ausgeben und mehrere Rassen im Angebot haben. "Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Ihnen als Käufer das Muttertier nicht gezeigt wird, auffallend junge Welpen angeboten werden, Hunde an der Straße oder auf Märkten verkauft werden und kein EU- Heimtierausweis mit gültiger Impfung vorgelegt werden kann."

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.