Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-23
Mehr Schutz für Hundewelpen: Kreis begrüßt neues Gesetz gegen illegalen Tierhandel Ab sofort dürfen nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Darauf weist der Kreisveterinär hin
Oberbergischer Kreis. "Vorsicht beim Kauf von Welpen, die aus dem Ausland stammen. Ab sofort dürfen nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben", darauf weist Kreisveterinär Dr. Stefan Kohler hin.
Jetzt gelten gleiche Bedingungen für gewerblichen wie auch für privaten Handel
Bisher war die Tollwutimpfung nur für die gewerbliche Einfuhr von Hundewelpen vorgeschrieben. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten nur bestätigen, dass der Welpe keinen Kontakt zu tollwutverdächtigen Tieren hatte. Mit der neuen (tierseuchenrechtlichen) Verordnung gelten ab dem 30.12.2014 für Privatpersonen die gleichen Regelungen wie für gewerbliche Hundehändler.