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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18

Schutz für Bäche, Flüsse und Seen: Die Bürger haben das Wort Ein optimaler Schutz für Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasservorräte im Oberbergischen Kreis ist wichtig. Dazu wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, den Bürgerinnen und Bürger bis Mitte Juni...

Oberbergischer Kreis. Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort: Noch bis zum 22. Juni 2015 können Stellungnahmen aus der Bevölkerung zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) abgeben werden. Dabei geht es um den optimalen Schutz der Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasservorräte in der Region. Die entsprechenden Entwürfe für den kommenden Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm hat das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nun offengelegt.

Der Zustand der Gewässer und des Grundwassers muss alle sechs Jahre überprüft werden. Ziel ist es, dass die Oberflächengewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand sowie das Grundwasser einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand erreichen. Da nicht alle Gewässer in Nordrhein-Westfalen und Oberberg diese Anforderungen erfüllen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig, um den Zustand in den kommenden Jahren zwischen 2016 und 2021 zu verbessern.

Den Ergebnissen des zweiten Bewirtschaftungsplans sind umfangreiche Untersuchungs- und Planungsprozesse vorausgegangen. Dazu hat die Bezirksregierung Köln mehrere „Runde Tische“ veranstaltet. Die Maßnahmen haben unter anderem Interessenvertreter der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Fischerei oder der Wasserkraftnutzer gemeinsam mit den zuständigen Wasser- und Landschaftsbehörden, Wasserverbänden, Kommunen oder Straßenbaulastträgern erarbeitet.

Zu finden ist dieser Entwurf des Bewirtschaftungsplans sowohl im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de als auch in ausgedruckter Form bei der unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises im Kreishaus, Moltkestraße 42, in Gummersbach. Schriftliche Stellungnahmen können direkt oder über den Oberbergischen Kreis an das Umweltministerium gerichtet werden. Auch online kann man sich komfortabel beteiligen unter www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl/.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde bei Hans-Peter Berg und Walter Mittler unter Telefon 02261 88-6751 oder bei Heinz-Gerd Stosiek unter Telefon 02261 88-6741.

Sofern Fotos zum Download bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.